AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Drive Automobile GmbH (nachfolgend „Werkstatt“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Reparatur-, Wartungs-, Diagnose- und sonstige Werkstattleistungen (Werkverträge) sowie den Verkauf von Ersatzteilen, Reifen, Zubehör und sonstigen Waren (Kaufverträge). Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten diese AGB unter Berücksichtigung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Werkstatt stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragspartner und Kontakt

Vertragspartner des Kunden ist:

Drive Automobile GmbH
Budenheimer Weg 73
55262 Heidesheim am Rhein
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Vladimir Ossadchiy

Telefon: +49 6132 5155242
WhatsApp: +49 152 53639823
E-Mail: info@drive-auto.de

3. Leistungen der Werkstatt / Warenverkauf

Die Werkstatt erbringt insbesondere folgende Leistungen: Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen, Karosserie- und ggf. Lackierarbeiten, Reifenservice und ggf. Reifeneinlagerung, Austausch von Verschleißteilen und Komponenten, Vorbereitung von Fahrzeugen für Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung. Zusätzlich verkauft die Werkstatt Ersatzteile, Reifen, Zubehör und weitere Waren mit oder ohne Einbau. Der jeweilige Leistungs- und Lieferumfang ergibt sich aus dem Einzelauftrag, Angebot oder Kostenvoranschlag.

4. Vertragsschluss / Online-Terminbuchung

Informationen auf der Website, in Prospekten oder Anzeigen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Anfragen können telefonisch, per E-Mail, vor Ort oder – sofern angeboten – über ein Online-Kontakt- oder Terminformular erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Werkstatt den Auftrag/die Bestellung ausdrücklich bestätigt (z.B. schriftlich, per E-Mail oder mündlich vor Ort) oder die Werkstatt mit der Ausführung der Arbeiten bzw. Lieferung der Ware beginnt. Online-Terminbuchungen gelten zunächst als unverbindliche Terminanfrage. Der Termin wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Werkstatt verbindlich.

5. Preise, Kostenvoranschlag, Anzahlung und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätze und Materialpreise der Werkstatt. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Auf Wunsch des Kunden erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag. Soweit nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet, ist der Kostenvoranschlag unverbindlich. Überschreitet sich der voraussichtliche Preis um mehr als 20 %, informiert die Werkstatt den Kunden. Der Kunde kann den Auftrag dann anpassen oder kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bei der Bestellung von Reifen, Felgen oder hochpreisigen Ersatzteilen ist die Werkstatt berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird vor der Bestellung mitgeteilt. Die Anzahlung wird auf die Schlussrechnung angerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bei Abholung des Fahrzeugs bzw. der Ware sofort fällig und vor Herausgabe zu zahlen, bei vereinbarter Zahlung per Überweisung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und -folgen.

6. Tankstand und Probefahrten

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nicht mit nahezu leerem Tank abzugeben. Der Tank darf insbesondere nicht so weit leer sein, dass eine Probefahrt oder eine notwendige Bewegung des Fahrzeugs in der Werkstatt nicht möglich ist. Ist der Tankstand unzureichend, ist die Werkstatt berechtigt, Kraftstoff nachzutanken, soweit dies für Diagnose, Probefahrten und Funktionsprüfungen erforderlich ist. Der nachgetankte Kraftstoff wird dem Kunden entsprechend der in der Werkstatt bzw. an der Tankstelle gültigen Preise in Rechnung gestellt. Der Kunde genehmigt mit Auftragserteilung sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Bewegungen des Fahrzeugs, insbesondere Probefahrten und Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat der Werkstatt alle für die Diagnose und Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen mitzuteilen (z.B. Fehlerbeschreibung, Vorschäden, Umbauten, Sonderausstattungen). Erforderliche Unterlagen wie Fahrzeugschein, Serviceheft, Schlüssel und ggf. Radiocode sind auf Verlangen bereitzustellen. Der Kunde hat vor Auftragserteilung hinzuweisen, wenn besondere Risiken oder Besonderheiten bestehen (z.B. Tuning, Sonderumbauten).

8. Ersatzteile, Altteile und Eigentumsvorbehalt

Soweit nicht anders vereinbart, verwendet die Werkstatt Neuteile in Original- oder Identteilqualität. Auf Wunsch und nach Absprache können auch Austausch- oder Gebrauchtteile verwendet werden, soweit technisch zulässig. Ausgebaute Teile (Altteile) gehen, sofern nicht anders vereinbart, in das Eigentum der Werkstatt über. Auf Wunsch des Kunden können Altteile bei Abholung des Fahrzeugs ausgehändigt werden, soweit keine gesetzlichen oder umweltrechtlichen Entsorgungspflichten entgegenstehen. Die gelieferten Waren und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Werkstatt (Eigentumsvorbehalt).

9. Fertigstellung, Abnahme und Standgeld

Nach Fertigstellung der Arbeiten informiert die Werkstatt den Kunden über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Mitteilung, abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist die Werkstatt berechtigt, ein angemessenes Standgeld pro Tag zu berechnen. Hierauf wird der Kunde hingewiesen; die Höhe kann in der Werkstatt ausgehängt oder gesondert mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Abholung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese der Werkstatt möglichst umgehend anzuzeigen.

10. Gewährleistung für Werkstattleistungen (Werkvertrag)

Für Mängel an Werkstattleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 634 ff. BGB. Der Kunde hat der Werkstatt zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen. Die Werkstatt ist berechtigt, zweimal nachzubessern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie von der Werkstatt verweigert, kann der Kunde – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen – Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen sowie ggf. Schadensersatz geltend machen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung der Werkstatt Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen hat und der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

11. Gewährleistung beim Teileverkauf (Kaufvertrag)

Beim Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör, Reifen oder sonstigen Waren ohne Einbau gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre ab Übergabe der Ware. Gegenüber Unternehmern kann die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – auf 1 Jahr ab Übergabe der Ware beschränkt werden.

12. Hersteller-Garantie und Reklamationsabwicklung

Für bestimmte Teile oder Waren gewähren Hersteller eigene Garantien. Diese beruhen ausschließlich auf den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Auf Wunsch des Kunden kann die Werkstatt die Garantieabwicklung mit dem Hersteller als Service übernehmen. Die Werkstatt ist dabei an die Entscheidung des Herstellers gebunden. Zu diesem Zweck ist die Werkstatt berechtigt, ein reklamiertes Teil an den Hersteller oder Lieferanten zur Prüfung zu übersenden. Lehnt der Hersteller eine Garantieleistung ab, ist die Werkstatt im Rahmen der Herstellergarantie nicht verpflichtet, das Teil kostenlos zu ersetzen oder kostenlos erneut einzubauen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für Ausbau, Versand, Prüfung und ggf. erneuten Einbau, soweit diese nicht gesetzlich als Gewährleistung geschuldet sind. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber der Werkstatt aus Werk- oder Kaufvertrag bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und können unabhängig von einer Entscheidung des Herstellers geltend gemacht werden.

13. Haftung

Die Werkstatt haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Werkstatt ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Werkstatt.

14. Verzug des Kunden

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, stehen der Werkstatt die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzliche Ansprüche (z.B. Ersatz von Mahnkosten) zu. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, die auf der Webseite der Werkstatt veröffentlicht ist und in den Geschäftsräumen eingesehen werden kann.

16. Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die Werkstatt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Werkstatt.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.